
1. FACHBERATUNG
Wir bieten Rechtsberatung, betreffend den notwendigen Verfahren für das Ausfuhren der Bestattung des verstorbenen.
2. TODESBESCHEINIGUNG
In dem unglücklichem Moment ihres Ihrem Lebens, wo Sie den Tod eines lieben Menschen erleben müssen, der erste Schritt der getan werden muss, ist die Feststellung des Todes durch einen Arzt, der nach Prüfung und Feststellung der Todesursache eine entsprechende, TODESBESCHEINIGUNG erlassen wird. Der dafür zuständiger Arzt, ist der Hausarzt oder ein anderer Arzt, den wir Ihnen zur Verfügung stellen können.
3. DIE EINBALSAMIERUNG
Die Einbalsamierung, ist eine künstliche Methode der Konservierung und Behinderung dass der Korper in einen unangenehmen physischen Zustand geriet. Wir bieten die Möglichkeit der Einbalsamierung, durchgeführt von einem hochqualifiziertem medizinisches Fachpersonal, die für uns zur Verfügung steht.
4. TOALETTIERUNG
Die Toalettierungsleistungen des Verstorbenen beinhalten, das Ankleiden, notfalls Rasur, das Frisieren und das Schminken. Nach diesem Prozess, wird der Körper in den Sarg gelegt und in der Kapelle gelagert.
5. ERKLÄRUNG DES TODES
Nach dem Erhalten der Todesbescheinigung wird die Familie sich am Bürgermeisteramt der Ortschaft, wo der Tod eingetreten ist melden, um die Sterbeurkunde und das Beistattungszertifikat erhalten zu können.
6. BEISTATTUNGSHILFE
Erstellung und Einreichung an die Rentenkasse der Akten für die Beerdigungshilfe im Wert von 2681 RON. Die Zahlung kann auch nach dem Ablauf der Beerdigung stattfinden.